Grundlagen unserer Arbeit

Hier findest du alle Grundlagen unserer Arbeit.
Von den gesetzlichen Vorgaben, über unsere Gremien wie den Verwaltungsrat und die Satzung des Studierendenwerks bis hin zu den testierten Geschäftsberichten der letzten Jahre.
Hier findest du alle Informationen, wie wir deine Studienbeiträge in unserer Arbeit einsetzen.

Wenn du trotz der Informationen noch Fragen zu unserer Arbeit hast, dann sprich uns einfach an unter
kommunikation@stw-vp.de

Hochschulgesetz Teil 8 Studierendenwerke Rheinland-Pfalz

Die Arbeit der Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz regelt das Hochschulgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Das Gesetz ist auch die Richtschnur für unsere Arbeit und gibt uns den Rahmen für unsere Dienstleistungen vor.
  • Du findest die aktuell gültige Version des Hochschulgesetzes mit dem Part "Studierendenwerk" hier

Satzung des Studierendenwerks

Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks beschließt die Satzung und ggf. deren Änderungen. In der Satzung werden die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert, Aufgaben und die Finanzierung beschrieben.

Der Verwaltungsrat

Das Studierendenwerk Vorderpfalz ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besteht aus den Organen Geschäftsführung und Verwaltungsrat. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte des Studierendenwerks und vertritt es nach außen.

Der Verwaltungsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er entscheidet - soweit nicht die Entscheidung der Geschäftsführung übertragen ist - in grundsätzlichen Angelegenheiten. Er beschließt unter anderem den Wirtschaftsplan und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Auch die Ausweitung oder Ein­schränkung der Aufgaben des Studierendenwerks, die Aufnahme von Krediten, der Erwerb bzw. die Veräußerung von Grundstücken, die Festsetzung der Studierenden­beiträge oder die Gründung von Unternehmen gehören in seinen Zuständigkeits­bereich.
Dem Verwaltungsrat gehören drei Professorinnen und Professoren oder akademische Bedienstete der Hochschulen, fünf Studierende und eine Person des öffentlichen Lebens an. Ferner ist eine vom Präsidium der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Hochschulen benannte Kanzlerin oder benannter Kanzler Mitglied des Verwaltungsrates. Der Personalrat (Vorsitz) als Organ des Studierendenwerks ist ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates. Die Amtszeit der professoralen Mitglieder, des Kanzlers oder der Kanzlerin und der Person des öffentlichen Lebens beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Die aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrates sind:

Professorinnen und Professoren oder akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Prof. Dr. phil. habil. Jendrik Petersen – Vorsitzender – Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU); Institut für Betriebspädagogik / Personalentwicklung
  • Dr. Doris Kinne - Johannes Gutenberg – Universität Mainz, FTSK Germersheim Fachbereich 06; Dekanat Studium und Lehre / Öffentlichkeitsarbeit
  • Prof. Dr. Rudolf Mohr - Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen; Prodekan Fachbereich II Marketing und Personalmanagement
  • Prof. Dr. Kai Kruk,- Hochschule Worms; Studiengangsleiter IBA

Studentische Mitglieder
  • Julian Gerz – RPTU, Campus Landau
  • Jonas Ditté – RPTU, Campus Landau
  • Nicolas Hölzel - Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
  • Fabio Cavalieri - Hochschule Worms
  • Max List - Uni Germersheim

Kanzler
  • Stefan Lorenz, Kanzler RPTU, Kaiserslautern

Person des öffentlichen Lebens
  • Frau Dr. Lea Heidbreder

Personalratsvorsitzende
  • Hr. Sascha Spieß - Studierendenwerk Vorderpfalz, Personalratsvorsitz

Beitragsordnung des Studierendenwerks Vorderpfalz

Die Beiträge (auch dein Semesterbeitrag)- insgesamt rund 2,5 Mio. Euro pro Jahr - dienen sämtlich der Mitfinanzierung nichtkommerzieller Angebote für Studierende wie die Bewirtschaftung von Mensen (hier schießt auch das Land noch etwas zu), der Betrieb von Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden, die Sozialberatung, die Beratung von Studierenden mit Kind, die Beratung in psychologischen Angelegenheiten und die Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen von und für Studierende.

Die Beitragsordnung gilt auch über das letztgenannte Semester hinaus bis auf weiteres, sofern der Verwaltungsrat keine Änderung beschließt. Sie muss jeweils, ebenso wie eventuelle Änderungen, vom Wissenschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz genehmigt werden.

Richtlinien für die Wirtschaftsführung

Das Studierendenwerk ist in seiner Arbeit an die Richtlinien für die Wirtschaftsführung, die Aufstellung von Wirtschaftsplänen und die Bilanzierung der Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz gebunden.