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Grundlagen unserer Arbeit

Hier findest du wichtige Informationen über unsere Arbeit.

Zum Beispiel:

Gesetze
unsere Gremien, wie den Verwaltungs-Rat
unsere Regeln
unsere Geschäfts-Berichte

Du erfährst auch:
So nutzen wir dein Geld aus den Studien-Beiträgen.

Hast du noch Fragen?
Dann melde dich bei uns:
kommunikation@stw-vp.de

Hochschulgesetz Teil 8 Studierendenwerke Rheinland-Pfalz

Die Arbeit der Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Hochschul-Gesetz.

Das Gesetz zeigt uns:
So sollen wir arbeiten.
Es gibt uns Regeln für unsere Angebote.
  • Hier findest du das aktuelle Hochschul-Gesetz:
    hier

Regeln vom Studierendenwerk

Der Verwaltungs-Rat entscheidet über die Satzung.
Er kann die Satzung auch ändern.

In der Satzung steht:

welche Regeln gelten
welche Aufgaben wir haben
wie wir uns finanzieren

Der Verwaltungs·rat

Das Studierendenwerk Vorderpfalz ist eine Einrichtung vom Staat.
Es gehört zum öffentlichen Recht.

Es hat zwei wichtige Bereiche:

Geschäfts·führung
Verwaltungs·rat

Die Geschäfts·führung leitet die Arbeit.
Sie vertritt das Studierendenwerk nach außen.

Der Verwaltungs·rat berät die Geschäfts·führung.
Und er kontrolliert die Geschäfts·führung.

Der Verwaltungs·rat entscheidet wichtige Dinge.
Zum Beispiel:

den Wirtschafts-Plan
wie Geld verwendet wird
neue Aufgaben oder weniger Aufgaben
Kredite
Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Höhe der Studien-Beiträge
Gründung von Unternehmen

Im Verwaltungs·rat sind verschiedene Personen.
Zum Beispiel:

Professorinnen und Professoren
Studierende
eine Person aus dem öffentlichen Leben
eine Kanzlerin oder ein Kanzler
der Personalrat

Die Amts-Zeit ist unterschiedlich:

Professoren, Kanzler und andere: 3 Jahre
Studierende: 2 Jahre

Die aktuellen Mitglieder sind:

Professorinnen und Professoren oder akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Prof. Dr. Oliver Frör
  • Dr. Doris Kinne
  • Prof. Dr. Edith Rüger-Muck
  • Prof. Dr. Kai Kruk

Studentische Mitglieder
  • Sebastian Lutz
  • Jonas Ditté
  • Lucas Othegraven
  • Fabio Cavalieri
  • Max List

Kanzlerin
  • Ass. jur. Kerstin Henzel

Person des öffentlichen Lebens
  • Dr. Lea Heidbreder

Personalrats-Vorsitzender
  • Sascha Spieß

Beitragsordnung des Studierendenwerks Vorderpfalz

Die Beiträge sind Geld von den Studierenden.
Dazu gehört auch dein Semester-Beitrag.

Das sind zusammen etwa 2,5 Millionen Euro im Jahr.

Das Geld nutzen wir für Angebote für Studierende.
Diese Angebote sind nicht für Gewinn.

Zum Beispiel:

Mensen (Essen und Trinken)
Betreuung für Kinder
Sozial-Beratung
Beratung für Studierende mit Kind
psychologische Beratung
kulturelle Veranstaltungen

Die Beitrags-Ordnung ist eine Regel.
Sie gilt auch nach dem Semester weiter.

Das bleibt so,
bis der Verwaltungs-Rat etwas ändert.

Änderungen müssen genehmigt werden.
Das macht das Ministerium in Rheinland-Pfalz.

Richtlinien für die Wirtschaftsführung

Das Studierendenwerk muss sich an Regeln halten.
Diese Regeln sind für die Arbeit mit Geld.

Die Regeln sagen:

wie wir planen
wie wir mit Geld umgehen
wie wir unsere Zahlen aufschreiben