Grundlagen unserer Arbeit
Hier findest du wichtige Informationen über unsere Arbeit.Zum Beispiel:Gesetze
unsere Gremien, wie den Verwaltungs-Rat
unsere Regeln
unsere Geschäfts-BerichteDu erfährst auch:
So nutzen wir dein Geld aus den Studien-Beiträgen.Hast du noch Fragen?
Dann melde dich bei uns:
kommunikation@stw-vp.de
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Hochschulgesetz Teil 8 Studierendenwerke Rheinland-Pfalz
Die Arbeit der Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Hochschul-Gesetz.Das Gesetz zeigt uns:
So sollen wir arbeiten.
Es gibt uns Regeln für unsere Angebote.
Das Gesetz heißt: Hochschul-Gesetz.Das Gesetz zeigt uns:
So sollen wir arbeiten.
Es gibt uns Regeln für unsere Angebote.
- Hier findest du das aktuelle Hochschul-Gesetz:
hier
Regeln vom Studierendenwerk
Der Verwaltungs-Rat entscheidet über die Satzung.
Er kann die Satzung auch ändern.In der Satzung steht:welche Regeln gelten
welche Aufgaben wir haben
wie wir uns finanzieren
Er kann die Satzung auch ändern.In der Satzung steht:welche Regeln gelten
welche Aufgaben wir haben
wie wir uns finanzieren
- Hier findest du die aktuelle
Satzung des Studierendenwerks Vorderpfalz
Der Verwaltungs·rat
Das Studierendenwerk Vorderpfalz ist eine Einrichtung vom Staat.
Es gehört zum öffentlichen Recht.Es hat zwei wichtige Bereiche:Geschäfts·führung
Verwaltungs·ratDie Geschäfts·führung leitet die Arbeit.
Sie vertritt das Studierendenwerk nach außen.Der Verwaltungs·rat berät die Geschäfts·führung.
Und er kontrolliert die Geschäfts·führung.Der Verwaltungs·rat entscheidet wichtige Dinge.
Zum Beispiel:den Wirtschafts-Plan
wie Geld verwendet wird
neue Aufgaben oder weniger Aufgaben
Kredite
Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Höhe der Studien-Beiträge
Gründung von UnternehmenIm Verwaltungs·rat sind verschiedene Personen.
Zum Beispiel:Professorinnen und Professoren
Studierende
eine Person aus dem öffentlichen Leben
eine Kanzlerin oder ein Kanzler
der PersonalratDie Amts-Zeit ist unterschiedlich:Professoren, Kanzler und andere: 3 Jahre
Studierende: 2 JahreDie aktuellen Mitglieder sind:Professorinnen und Professoren oder akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Studentische Mitglieder
Kanzlerin
Person des öffentlichen Lebens
Personalrats-Vorsitzender
Es gehört zum öffentlichen Recht.Es hat zwei wichtige Bereiche:Geschäfts·führung
Verwaltungs·ratDie Geschäfts·führung leitet die Arbeit.
Sie vertritt das Studierendenwerk nach außen.Der Verwaltungs·rat berät die Geschäfts·führung.
Und er kontrolliert die Geschäfts·führung.Der Verwaltungs·rat entscheidet wichtige Dinge.
Zum Beispiel:den Wirtschafts-Plan
wie Geld verwendet wird
neue Aufgaben oder weniger Aufgaben
Kredite
Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Höhe der Studien-Beiträge
Gründung von UnternehmenIm Verwaltungs·rat sind verschiedene Personen.
Zum Beispiel:Professorinnen und Professoren
Studierende
eine Person aus dem öffentlichen Leben
eine Kanzlerin oder ein Kanzler
der PersonalratDie Amts-Zeit ist unterschiedlich:Professoren, Kanzler und andere: 3 Jahre
Studierende: 2 JahreDie aktuellen Mitglieder sind:Professorinnen und Professoren oder akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Prof. Dr. Oliver Frör
- Dr. Doris Kinne
- Prof. Dr. Edith Rüger-Muck
- Prof. Dr. Kai Kruk
Studentische Mitglieder
- Sebastian Lutz
- Jonas Ditté
- Lucas Othegraven
- Fabio Cavalieri
- Max List
Kanzlerin
- Ass. jur. Kerstin Henzel
Person des öffentlichen Lebens
- Dr. Lea Heidbreder
Personalrats-Vorsitzender
- Sascha Spieß
Beitragsordnung des Studierendenwerks Vorderpfalz
Die Beiträge sind Geld von den Studierenden.
Dazu gehört auch dein Semester-Beitrag.Das sind zusammen etwa 2,5 Millionen Euro im Jahr.Das Geld nutzen wir für Angebote für Studierende.
Diese Angebote sind nicht für Gewinn.Zum Beispiel:Mensen (Essen und Trinken)
Betreuung für Kinder
Sozial-Beratung
Beratung für Studierende mit Kind
psychologische Beratung
kulturelle VeranstaltungenDie Beitrags-Ordnung ist eine Regel.
Sie gilt auch nach dem Semester weiter.Das bleibt so,
bis der Verwaltungs-Rat etwas ändert.Änderungen müssen genehmigt werden.
Das macht das Ministerium in Rheinland-Pfalz.
Dazu gehört auch dein Semester-Beitrag.Das sind zusammen etwa 2,5 Millionen Euro im Jahr.Das Geld nutzen wir für Angebote für Studierende.
Diese Angebote sind nicht für Gewinn.Zum Beispiel:Mensen (Essen und Trinken)
Betreuung für Kinder
Sozial-Beratung
Beratung für Studierende mit Kind
psychologische Beratung
kulturelle VeranstaltungenDie Beitrags-Ordnung ist eine Regel.
Sie gilt auch nach dem Semester weiter.Das bleibt so,
bis der Verwaltungs-Rat etwas ändert.Änderungen müssen genehmigt werden.
Das macht das Ministerium in Rheinland-Pfalz.
- Hier findest du die aktuelle Beitrags-Ordnung:
Beitragsordnung des Studierendenwerks
Richtlinien für die Wirtschaftsführung
Das Studierendenwerk muss sich an Regeln halten.
Diese Regeln sind für die Arbeit mit Geld.Die Regeln sagen:wie wir planen
wie wir mit Geld umgehen
wie wir unsere Zahlen aufschreiben
Diese Regeln sind für die Arbeit mit Geld.Die Regeln sagen:wie wir planen
wie wir mit Geld umgehen
wie wir unsere Zahlen aufschreiben
- Hier findest du die aktuellen Regeln:
Richtlinien für die Wirtschaftsführung

