Achtung: Keine Geschlechter-Trennung in Wohnheim-WG's möglich!
An alle Studierenden:
Sie interessieren sich für ein Zimmer in einer WG in einem Wohnheim.In unseren Wohnheimen ziehen viele Mieter oft aus und ein.
Es gibt nur wenig Wohnraum.Darum gilt:
Wir können keine Wohn-Gemeinschaft nur für Frauen anbieten.
Und wir können keine WG nur für Männer anbieten.
Sie interessieren sich für ein Zimmer in einer WG in einem Wohnheim.In unseren Wohnheimen ziehen viele Mieter oft aus und ein.
Es gibt nur wenig Wohnraum.Darum gilt:
Wir können keine Wohn-Gemeinschaft nur für Frauen anbieten.
Und wir können keine WG nur für Männer anbieten.
Richtlinien für die Vergabe von Plätzen in den Wohnanlagen durch das Studierendenwerk Vorderpfalz
1. WohnberechtigungWer darf hier wohnen?Diese Personen dürfen vor allem in den Wohnheimen wohnen:
Studierende von diesen Hochschulen:
Wichtig:
Studierende im ersten Studium werden zuerst berücksichtigt.Auch diese Personen können ein Zimmer bekommen:
Wenn nicht genug Studierende ein Zimmer wollen.Wenn danach noch Zimmer frei sind:
Dann können auch andere Menschen ein Zimmer bekommen.Das gilt:Nur bis zu 15 von 100 Zimmern
Nur für kurze Zeit (meist 1 Semester lang möglich)
Die Miete richtet sich nach den üblichen Preisen vor Ort2. Antragstellung und BearbeitungSo bekommen Sie ein Zimmer:Das Studierendenwerk entscheidet über die Zimmer.Sie müssen einen Antrag stellen.Fristen:Landau und Germersheim: bis 01.03. oder 01.09.
Ludwigshafen und Worms: bis 01.02. oder 01.08.Sie müssen das Online-Formular benutzen:
Online-BewerbungsverfahrenWichtig:
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie noch keinen Studienplatz haben.Sie müssen alle wichtigen Unterlagen abgeben.
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
Wenn sie besondere Schwierigkeiten haben.Reihenfolge:
Wichtig:
Die verschiedenen Nationalitäten sollen gut verteilt sein.
Auch in den Gebäuden soll es eine gute Mischung geben.Für BAföG gilt:
Sie müssen selbst angeben, ob Sie BAföG bekommen.4. WohndauerSo lange dürfen Sie wohnen:Normal:
6 SemesterVerlängerung ist möglich:
5. Vergabe und AuswahlverfahrenDas Studierendenwerk vergibt die Zimmer.Wenn es mehr Bewerbungen als Zimmer gibt:
Dann wird gelost.Das heißt:
Die Auswahl erfolgt per Zufall.
So haben alle die gleichen Chancen.Worms, den 3. April 2025Prof. Dr. Jendrik Petersen
Vorsitzender des Verwaltungs-RatsAndreas Schülke
Geschäftsführer des Studierenden-Werks
Studierende von diesen Hochschulen:
- Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
- Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Fachbereich Germersheim)
- Hochschule Ludwigshafen
- Hochschule Worms
Wichtig:
Studierende im ersten Studium werden zuerst berücksichtigt.Auch diese Personen können ein Zimmer bekommen:
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Doktoranden
- Referendare
Wenn nicht genug Studierende ein Zimmer wollen.Wenn danach noch Zimmer frei sind:
Dann können auch andere Menschen ein Zimmer bekommen.Das gilt:Nur bis zu 15 von 100 Zimmern
Nur für kurze Zeit (meist 1 Semester lang möglich)
Die Miete richtet sich nach den üblichen Preisen vor Ort2. Antragstellung und BearbeitungSo bekommen Sie ein Zimmer:Das Studierendenwerk entscheidet über die Zimmer.Sie müssen einen Antrag stellen.Fristen:Landau und Germersheim: bis 01.03. oder 01.09.
Ludwigshafen und Worms: bis 01.02. oder 01.08.Sie müssen das Online-Formular benutzen:
Online-BewerbungsverfahrenWichtig:
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie noch keinen Studienplatz haben.Sie müssen alle wichtigen Unterlagen abgeben.
Zum Beispiel:
- Nachweise
- Behindertenausweis
- ärztliche Bescheinigungen
Zum Beispiel:
Wenn sie besondere Schwierigkeiten haben.Reihenfolge:
- Studierende mit Behinderung (mindestens 50 %)
- Studierende mit Kind
- Studierende aus anderen Ländern (mindestens 25 von 100 Zimmern)
- Studierende mit BAföG
- andere Studierende (Entfernung zum Wohnort wird beachtet)
- Nicht-Studierende (nur wenn Zimmer frei sind)
Wichtig:
Die verschiedenen Nationalitäten sollen gut verteilt sein.
Auch in den Gebäuden soll es eine gute Mischung geben.Für BAföG gilt:
Sie müssen selbst angeben, ob Sie BAföG bekommen.4. WohndauerSo lange dürfen Sie wohnen:Normal:
6 SemesterVerlängerung ist möglich:
- bei schwerer Behinderung: bis zum Ende des Studiums
- bei besonderen Schwierigkeiten: bis zu 4 Semester länger
- für ausländische Studierende: 1 Semester länger
- in der Abschlussphase: bis zu 2 Semester länger
5. Vergabe und AuswahlverfahrenDas Studierendenwerk vergibt die Zimmer.Wenn es mehr Bewerbungen als Zimmer gibt:
Dann wird gelost.Das heißt:
Die Auswahl erfolgt per Zufall.
So haben alle die gleichen Chancen.Worms, den 3. April 2025Prof. Dr. Jendrik Petersen
Vorsitzender des Verwaltungs-RatsAndreas Schülke
Geschäftsführer des Studierenden-Werks

