Teilnahmebedingungen und Datenschutz:

Rezeptwettbewerb in der Mensa Worms und Ludwigshafen

Eine Teilnahme an dem Wettbewerb ist nur unter Einbeziehung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen möglich. Sämtliche Fragen zum Wettbewerb und Gewinnspiel bitten wir ausschließlich an die Abteilung Kommunikation des Studierendenwerks Vorderpfalz zu richten: kommunikation@stw-vp.de; 06341-9179-200 / 201.

Veranstalter
Studierendenwerk Vorderpfalz AÖR

Jury
Mensa-Team der Mensa Worms und Ludwigshafen

Zeitraum
Der Kochwettbewerb startet im Oktober 2026 und endet mit dem Kochen des Gewinnergerichtes im Dezember 2026. Die Einreichfrist für die Rezepte endet am 31.10.2026.

Wer kann teilnehmen?
Alle immatrikulierten Studierenden und alle Bediensteten der Hochschulen in Ludwigshafen und Worms können an dem Wettbewerb teilnehmen.

Was kann man gewinnen?
  • Die Gewinner*innen (1-3 Platz) erhalten jeweils Essensgutscheine im Wert von 100, 50 und 25 Euro, einlösbar in allen Mensen des Studierendenwerks.
  • die Möglichkeit, dass die Gewinnerrezepte in den beiden Mensen auf den Speiseplan genommen werden und in der 50KW 2026 gekocht werden. Bei erfolgreicher Annahme durch unsere Mensa-Gäste können die Gerichte längerfristig in den Speiseplan aufgenommen werden.

Was muss man einreichen, um am Wettbewerb teilzunehmen?
Teilnehmende müssen das vollständige Rezept mit allen notwendigen Zutaten und Kochanweisungen über das Online-Formular an uns versenden.

Wie läuft die Bewertung der Rezepte ab?
Die eingereichten Rezepte durchlaufen den folgenden Prozess:
  1. Prüfung auf Vollständigkeit bei der Abteilung Kommunikation des Studierendenwerks
  2. Bewertung der Rezepte durch die Mensa-Leiter des Studierendenwerks. Folgende Kriterien spielen dabei eine Rolle:
  3. Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit der Zutaten im Großeinkauf
  4. Großküchentauglichkeit der Rezepte! Nicht alle Rezepte sind für die Ausgabe an einer Theke geeignet.
  5. Die „Funktionalität“ der Rezepte können von den Mensa-Chefs in einem Probekochen geprüft werden
  6. Das Studierendenwerk nimmt in Absprache mit den Gewinner:innen das Gewinnerrezept in den Speiseplan der Mensa mit auf.

Was muss ein eingereichtes Rezept beinhalten?
Das Studierendenwerk – und damit seine Gerichte in der Mensa – fühlt sich einer Regionalität, einer Saisonalität und einer Nachhaltigkeit seiner Gerichte verpflichtet. Diese Kriterien erwarten wir – soweit das möglich ist – auch von den eingereichten Rezepten.
Zutaten, die dem deutschen Lebensmittelrecht nicht standhalten oder Zutaten, die eine extrem schlechte CO²-Bilanz haben werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Da der Wareneinsatz zu dem Essenspreis für Studierende passen muss, können auch sehr teure Lebensmittel oder Lebensmittel, die nicht in ausreichenden Mengen beschaffbar sind, vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Dein Rezept muss folgendes beinhalten:
  1. Das Rezept muss für ein Hauptgericht sein. Vorspeisen wie Suppen oder Desserts oder Beilagen-Salate können nicht zugelassen werden.
  2. Das Gericht braucht einen Präsentations-Namen für den Speiseplan.
  3. Eine vollständige Zutatenliste mit jeweiligen Grammangaben. Die Menge der Zutaten muss für 4. Portionen angegeben werden.
  4. Eine vollständige – gerne stichpunktartige – Beschreibung der Zubereitung mit allen Schritten von der Vorbereitung der Zutaten bis zum Anrichten des Gerichtes auf dem Teller.
  5. Das eingereichte Rezept muss frei von Urheberrechten Dritter sein.
  6. Die Teilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass die Gewinnerrezepte über die Social-Media-Kanäle und die Homepage des Studierendenwerks online gestellt werden.

Teilnahmebedingungen?
Die Teilnehmer*innen versichern, dass von ihnen hochgeladene Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der*die Teilnehmer*in stellt das Studentenwerk Vorderpfalz von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden, frei und überlässt die Rechte für die Veröffentlichung dem Studierendenwerk Vorderpfalz.

Gewinnermittlung/-benachrichtigung
Die Abteilung Kommunikation des Studierendenwerks Vorderpfalz benachrichtigt die Gewinner:innen nach Entscheidung der Jury.
Das Gewinnergericht wird mit dem Titel „Name des Gerichtes“ à la „Name der Gewinner:in“ in den Speiseplan aufgenommen.

Kochtag des Gewinnerrezeptes
Die Gewinner:in des Wettbewerbs wird das Gericht in der jeweiligen Mensazubereiten und gemeinsam mit dem Thekenteam an diesen Tag auch an die Essensgäste ausgeben.
Das Studierendenwerk begleitet diesen Kochtag mit der Kamera und wird die Kochaktion auf den Social-Media-Kanälen kommunizieren. 10 Freunde der Gewinner:in werden an einem reservierten Tisch vom Studierendenwerk auf ein Gratis-Essen eingeladen und interviewt.

Bildrechte/ Filmrechte / Datenschutz
Das Studierendenwerk erhält das Recht, die jeweils besten drei Rezepte auf seinen Kanälen zu veröffentlichen. Gewinner:innen erklären sich bereit, dem Studierendenwerk die zeitlich und räumlich unbegrenzten Film- und Bildrechte zu überlassen für Fotoaufnahmen und Filmaufnahmen in der Mensa-Küche und bei der Ausgabe des Essens.
Zur Durchführung des Wettbewerbs werden die Namen der Teilnehmer*innen durch das Studierendenwerk Vorderpfalz erfasst und gespeichert. Außerdem werden die E-Mail-Adressen der Teilnehmer*innen erfasst und gespeichert, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Wettbewerbs erforderlich wird. Sie haben bezüglich der eigenen Daten das Recht auf Auskunft oder auf deren Korrektur. Spätestens 30 Tage nach Ende des Wettbewerbs werden alle Daten gelöscht. Die Namen derjenigen, die Gewinnerrezepte eingereicht haben, bleiben jedoch ggf. auf den Websites der Veranstalter und oder deren Social-Media-Kanäle bzw. in den Speiseplänen online (z.B. „Lisas Veggie-Burger““) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Rechtsweg
Die Teilnahme an dem Rezeptwettbewerb richtet sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.